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Voraussetzungen und Schritte für eine Körperspende 1. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung müssen Körperspender mindestens 18 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen ist eine Vereinbarung auch für Personen unter 18 Jahren möglich. Verfahrensweise Universität des Saarlandes 2. Zusendung der Dokumente an die Körperspenderin/den Körperspender durch Drei Exemplare der Körperspendevereinbarung 3. Nach eigenhändiger Unterschrift der Körperspenderin/des Körperspenders Rücksendung der Dokumente an das Anatomische Institut. 4. Nach Unterschrift des Prosektors des Anatomischen Institutes werden zwei Exemplare der Körperspendevereinbarung sowie ein Körperspendeausweis an die Körperspenderin/ den Körperspender zurückgeschickt. Ein Exemplar der Körperspendevereinbarung, die Erklärung über die Finanzierungsregelung und die Erklärung, welche Personen zur späteren Beisetzungsfeier eingeladen werden sollen, verbleiben im Anatomischen Institut. 5. Die Vereinbarung wird damit rechtsgültig.
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