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Voraussetzungen und Schritte für eine Körperspende
(Stand Januar 2013)


1. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung müssen Körperspender mindestens 18 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen ist eine Vereinbarung auch für Personen unter 18 Jahren möglich.

2. Der Wohnort muss im Einzugsbereich des Anatomischen Institutes liegen, d.h. maximal 40-50 Kilometer von Homburg/Saar entfernt.

3. Die Finanzierung der späteren Beisetzung muss gesichert und gewährleistet sein.

Wegen Wegfalls des gesetzlichen Sterbegeldes ab Januar 2004 ist von gesetzlich wie auch von privat Krankenversicherten die Finanzierung der Körperspende auf eine durch die/den Körperspender/in zu regelnde Art und Weise (z.B. durch eine Sterbegeldversicherung, durch Anlage eines Sparbuches zugunsten der Universität oder eine testamentarische Nachlassverfügung in Höhe von 1100 Euro) zu gewährleisten. Mit diesem Betrag können die später entstehenden Kosten (Überführung, Einäscherung, Friedhofsgebühren etc.) von Seiten der Universität abgedeckt werden (Stand Januar 2009).

Ist die Finanzierung zum Zeitpunkt des Todes nicht gesichert, muss die Universität die Körperspende ablehnen.

    Verfahrensweise

    1.
    Schriftliche oder telefonische Anforderung der Dokumente für eine Körperspende

        Universität des Saarlandes
        Medizinische Fakultät Anatomisches Institut - Prosektur
        D - 66421 Homburg/Saar

        Tel. 06841 - 162 6100 (Sekretariat) oder 162 6140
        Fax 06841 - 162 6121

    2. Zusendung der Dokumente an die Körperspenderin/den Körperspender durch
    das Anatomische Institut:

        Drei Exemplare der Körperspendevereinbarung

        Ein Formular "Erklärung über die Finanzierungsregelung"

        Eine Erklärung darüber, welche Personen zur späteren Beisetzungsfeier eingeladen werden sollen

    3. Nach eigenhändiger Unterschrift der Körperspenderin/des Körperspenders Rücksendung der Dokumente an das Anatomische Institut.

    4. Nach Unterschrift des Prosektors des Anatomischen Institutes werden zwei Exemplare der Körperspendevereinbarung sowie ein Körperspendeausweis an die Körperspenderin/ den Körperspender zurückgeschickt.

        Ein Exemplar der Körperspendevereinbarung, die Erklärung über die Finanzierungsregelung und die Erklärung, welche Personen zur späteren Beisetzungsfeier eingeladen werden sollen, verbleiben im Anatomischen Institut.

    5. Die Vereinbarung wird damit rechtsgültig.