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Vereinbarungstext


Vereinbarung
 

zwischen

   __________________________________________________
( Vor-, Familien- und Geburtsname )
 
geboren am _________ in ______________________________
 

wohnhaft in

___________________________________________________
(Straße, Hausnummer )

 

und
 

der Universität des Saarlandes,
vertreten durch

die/den Universitätspräsidentin/Universitätspräsidenten,
diese/r vertreten durch

den Prosektor der Fachrichtung Anatomie
 

1. Hiermit verfügt Frau/Herr _______________________ letztwillig für den Fall ihres/seines Ablebens, daß ihr/sein Körper sofort und direkt der Anatomie der Universität des Saarlandes zu übergeben ist. Die Universität des Saarlandes darf den Körper für wissenschaftliche Untersuchungen und die ärztliche Ausbildung verwenden und im Sinne einer Organspende Teile von ihm entnehmen.

2. Die Universität des Saarlandes veranlaßt die Bestattung des Körpers. Sie besorgt sie für sich persönlich als eigene Angelegenheit. Die entstehenden notwendigen Kosten werden von der Universität des Saarlandes vorverauslagt.

3. Der Körper wird feuerbestattet und die Urne in einem Urnengrab auf dem Homburger Friedhof beigesetzt, falls keine andere Regelung hinsichtlich der Beisetzung schriftlich mit der Universität des Saarlandes vereinbart worden ist.

4. Die Bestattungskosten läßt sich die Universität des Saarlandes auf eine durch die Körperspenderin/ den Körperspender zu regelnde Weise rückerstatten. Ist die Rückerstattung zum Zeitpunkt des Ablebens nicht garantiert, kann die Universität des Saarlandes die Körperspendervereinbarung als nicht zustandegekommen betrachten.

5. Diese Vereinbarung gilt für den Fall des Ablebens im Einzugsbereich der Anatomie Homburg. Sie setzt die für eine anatomische Untersuchung erforderliche Unversehrtheit des Körpers und seine sofortige Überführung nach dem Tode voraus.

6. Vom Inhalt des 'Merkblattes' zur Vereinbarung für Körperspenderinnen und Körperspender' wurde Kenntnis genommen. Die Körperspenderin/der Körperspender erklärt sich mit den darin aufgeführten Regelungen einverstanden.


Ort/Datum ______________, den _______________


___________________________________________
Unterschrift der Körperspenderin/des Körperspenders
 

___________________________________________
Für die Universität: Unterschrift des Prosektors



Sondervereinbarung

Ich stelle meinen toten Körper der Universität des Saarlandes als Dauerspende zeitlich unbegrenzt zur Verfügung.


___________________________________________
Unterschrift der Dauerspenderin/des Dauerspenders



Merkblatt zur Körperspendevereinbarung
(Das Merkblatt ist Bestandteil der Vereinbarung)

1.  Für die Überlassung Ihres Körpers nach dem Tode und zur Klarstellung Ihres letzten Willens ist die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Anatomischen Institut der Universität des Saarlandes in Homburg erforderlich. Diese Vereinbarung ist kein Vertrag, sondern ein Vermächtnis, d. h. eine Absichtserklärung, die von Vermächtnisgeber und Vermächtnisnehmer jederzeit ohne Nennung von Gründen rückgängig gemacht werden kann. Ein Vermächtnis zur Körperspende kann grundsätzlich von volljährigen Personen angenommen werden.

Der Vereinbarungstext wird dreifach ausgefertigt. Er muss von Ihnen handschriftlich ausgefüllt, datiert, unterschrieben und an uns zurückgesandt werden. Zwei Exemplare werden Sie - von uns dann ebenfalls unterschrieben - zurückbekommen.

Wir empfehlen, eines davon zusammen mit diesem Merkblatt bei Ihren persönlichen Dokumenten aufzubewahren, das andere bei Verwandten oder Vertrauenspersonen zu hinterlegen. Auch dieses Merkblatt sollten Sie sie möglichst lesen lassen. Zum Einlegen in den Personalausweis erhalten Sie einen Spenderausweis.

2.
 Über die Telefonnummern auf der Vereinbarung und dem Spenderausweis können wir durch Verwandte, Freunde oder Bekannte, das Krankenhaus oder eine Behörde von Ihrem Tod unterrichtet werden. Wir veranlassen dann die Überführung nach hier.

Die Überführung nach Homburg muss schnellstmöglich erfolgen. Dies bedeutet, dass die übliche Einkleidung und Ausschmückung der Verstorbenen und die Aufbahrung zu Hause oder in der örtlichen Friedhofshalle entfallen müssen.

3.
  Die Untersuchungen, die an Anatomischen Instituten durchgeführt werden, gelten nicht der Feststellung der Todesursache oder von krankhaften Veränderungen des Körpers. Dafür sind die pathologischen und rechtsmedizinischen Institute zuständig. Die Anatomie interessiert vielmehr der normal gebaute menschliche Organismus mit all seinen Varianten als Forschungs- und Studienobjekt für die Aus- und Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte. Die sehr aufwendige anatomische Untersuchung dauert etwa fünf Monate.

4.
  Zusammen mit der dazu erforderlichen Dauerhaltbarmachung („Einbalsamierung“) verbleibt der Körper ca. ein bis drei Jahre in der Anatomie. Erst nach dieser Zeitspanne kann dann die Einäscherung und die Beisetzung der Urne erfolgen. Bereiten Sie Ihre Angehörigen bitte besonders auf diesen für sie sehr belastenden Umstand vor.

5.
  Entsprechend der Vereinbarung veranlassen wir auch die Einäscherung und die Urnenbeisetzung. Im Regelfall erfolgt die Beisetzung auf einem eigens dafür reservierten Gräberfeld des Homburger Hauptfriedhofes. Die Beisetzung ist mit einer akademischen Trauerfeier verbunden. Ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannte werden von uns, wenn Sie dies nicht ablehnen, rechtzeitig über den Beisetzungstermin informiert. Halten Sie uns über die Adressen bitte auf dem Laufenden.

6.
  Falls eine Urnenbeisetzung außerhalb von Homburg, z. B. auf dem Heimatfriedhof, gewünscht wird, müssen Ihre Hinterbliebenen diese organisieren und finanzieren. Wir können in einem solchen Fall nur für die Einäscherung Sorge tragen.

7. Bis Ende 2003 wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen den deutschen Universitäten und ihren Anatomischen Instituten zur Durchführung der Bestattung überlassen. Durch neue gesetzliche Regelungen im Gesundheitswesen wurde das Sterbegeld zum 01.01.2004 völlig abgeschafft.

Da die Universität des Saarlandes leider nicht in der Lage ist, den Wegfall des Sterbegeldes auszugleichen, muss sich die Universität die anfallenden durchschnittlichen Bestattungskosten (Überführung zur Anatomie und zum Krematorium, Sargkosten, Einäscherungs-, Standesamts- und Friedhofsgebühren) in Höhe von zur Zeit 1100 € auf eine durch Sie, durch Angehörige bzw. Nachlassverwalter zu regelnde Weise erstatten lassen, z. B. durch eine private Sterbegeldversicherung, durch Anlegen eines Sparbuchs zugunsten der Universität, eine testamentarische Nachlassverfügung oder eine zweckgebundene Spende. (Kommt die Körperspende nicht zustande, wird die zweckgebundene Spende an die berechtigten Hinterbliebenen rücküberwiesen.) Ist die Finanzierung der Bestattung zum Zeitpunkt des Todes nicht gesichert, muss die Universität die Körperspendevereinbarung als nicht zustande gekommen betrachten.

8. Wenn Sie ein besonders gutes Werk tun möchten oder aus bestimmten Gründen keinen Wert auf die übliche Bestattung legen, können Sie uns Ihren Körper auch als Dauerspende zur Verfügung stellen. Er verbleibt dann gegebenenfalls im Anatomischen Institut und wird u. U. erst viele Jahre später eingeäschert und beigesetzt. In diesem Fall setzen Sie Ihre Unterschrift bitte ganz unten an der gekennzeichneten Stelle der Vereinbarung.

9.
Wenn Sie die Vereinbarung ohne die Sondervereinbarung abschließen möchten, unterzeichnen Sie bitte nur links neben der Unterschrift des Prosektors an der vorgesehenen Stelle.

10.
Da wir für unsere Untersuchungen auf unversehrte Körper angewiesen sind, werden Sie es verstehen, dass wir keine vorher sezierten oder durch einen schweren Unfall zerstörten Leichname annehmen können. Auch durch die Entnahme innerer Organe zur Organtransplantation ist ein Leichnam für die anatomische Untersuchung nicht mehr nutzbar. (Für den Fall, dass ihre Organspende nicht benötigt wird, können Organspenderinnen und -spender ihren Körper trotzdem der Anatomie vermachen.) Ebenso dürfen an schweren Infektionskrankheiten Verstorbene nicht angenommen werden..

11.
Über Todesursachen und krankhafte Veränderungen werden bei uns keine Untersuchungen angestellt. Wir sind dazu auch gar nicht in der Lage, denn die Chemikalien zur Unverweslichmachung verändern die Farbe und Konsistenz der Gewebe, an denen man krankhafte Veränderungen erkennt. Wenn die Feststellung chronischer Leiden (z.B. Staublunge als Berufskrankheit) oder der Todesursache aus versicherungsrechtlichen oder rechtsmedizinischen Gründen wichtig ist, müsste Ihr Leichnam einer pathologischen oder rechtsmedizinischen Sektion zugeführt werden. Wir würden dieser selbstverständlich nicht im Wege stehen, müssten dann aber die Vereinbarung als hinfällig betrachten.

12.
Die Vereinbarung kann nur für den festgehaltenen Wohnort und seine nähere Umgebung gelten. Wir können die sehr erheblichen Überführungskosten vom Sterbeort nach Homburg nur bis zu einer bestimmten Entfernung tragen. Auch aus diesem Grund müssen Sie uns Änderungen Ihrer Wohnadresse bitte unverzüglich mitteilen. Wenn Sie aus unserem Gebiet wegziehen, sind wir Ihnen gerne bei der Weitervermittlung an ein Ihrem neuen Wohnort näher liegendes Anatomisches Institut behilflich.

13.
Ein besonderes Problem stellen Todesfälle auf Fern- oder Urlaubsreisen dar. Wir können dann die Körperspende nur annehmen, wenn garantiert ist, dass der Körper trotz des weiten Transportes in einem für die anatomische Untersuchung brauchbarem Zustand zu uns gelangt und Ihre Hinterbliebenen die Mehrkosten tragen. Auch in diesem Fall empfehlen wir den Hinterbliebenen, besser mit dem nächstgelegenen Anatomischen Institut Verbindung aufzunehmen. Hierbei helfen wir den Hinterbliebenen gerne.

14. Die Vereinbarung kann jederzeit nach Absprache mit uns durch Zusatzbestimmungen ergänzt werden.

15. Die Vereinbarung wird streng vertraulich behandelt. Die Daten der Vereinbarung werden zur Bearbeitung und für statistischeZwecke mittels elektronischer Datenverarbeitung erfaßt.

16.
Es steht Ihnen immer frei, von der mit uns getroffenen Körperspendevereinbarung jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung zurückzutreten.

Weitere Auskünfte unter den Telefonnummern 06841 - 162 6100 oder 162 6140



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