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Informationen für Angehörige im Sterbefall

Im Falle des Todes eines Körperspenders sind folgende Schritte erforderlich:

1.
Schnellstmögliche Information des Anatomischen Institutes der Universität des Saarlandes unter der Telefonnummer

06841 - 162 6100 (Sekretariat der Prosektur)

 

Außerhalb der regulären Dienstzeiten ist unter der Telefonnummer des Sekretariats eine telefonische Anrufbeantwortung mit weiteren Informationen eingerichtet.

2.
Beauftragung eines Arztes zur Durchführung der Leichenschau und Ausfertigung einer Todesbescheinigung. Die Todesbescheinigung wird von den Angehörigen (zusammen mit der Geburtsurkunde und eventuell einer Heiratsurkunde) für die Meldung des Sterbefalles bei der zuständigen Behörde (Standesamt) benötigt.

3.
Nach der Meldung des Sterbefalles werden vom Standesamt des Sterbeortes Sterbeurkunden ausgestellt. Zwei Sterbeurkunden müssen dem Anatomischen Institut für die weitere Bearbeitung des Sterbefalles zugeschickt werden.

4.
Im Regelfall bleibt der Leichnam ca. ein bis drei Jahre im Anatomischen Institut. Nach Abschluß der Untersuchungen erfolgt die Einäscherung des Leichnams.

5.
Zur akademischen und ökumenischen Trauer- und Beisetzungsfeier (Mitte November eines jeden Jahres) werden die Angehörigen - falls gewünscht - frühzeitig schriftlich benachrichtigt und eingeladen.



>>> Download "Informationen für Angehörige im Sterbefall" (pdf, 20 kb)